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   BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B   

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https://dejure.org/1998,9024
BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B (https://dejure.org/1998,9024)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B (https://dejure.org/1998,9024)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1998 - B 1 A 1/96 B (https://dejure.org/1998,9024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zum Bau von Freizeitanlagen der Ausbildungsstätte einer Berufsgenossenschaft durch die Aufsichtsbehörde - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Recht der Aufsichtsbehörde zu eigenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 85 Abs. 1 S. 1
    Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B
    Die Beklagte geht selbst davon aus, daß die genannten Gesichtspunkte (zur Bedeutung einer einheitlichen Entscheidungspraxis der Genehmigungsbehörde vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) dann nicht zur Versagung der Genehmigung führen können, wenn im konkreten Einzelfall Sachgründe für eine abweichende Entscheidung gegeben sind.

    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 18 ff; Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B
    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 18 ff; Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 201/72
    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B
    Der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers gibt der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierzu Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Wirtschaftlichkeit", "Sparsamkeit", "Notwendigkeit" oder "Angemessenheit" in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (vgl für die Genehmigung von Baumaßnahmen bereits BSGE 1, 17, 22; ferner in anderem Zusammenhang: BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S 4 ff; BSGE 43, 1, 7 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 18 ff; Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RR 3/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Dementsprechend greifen die Grundsätze der Rspr nicht ein, wonach eine aufsichtsbehördliche Genehmigung als ein Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers anzusehen ist, bei deren Ausübung die Behörde je nach dem Gegenstand der Entscheidung in begrenztem Umfang auch Zweckmäßigkeitserwägungen zur Geltung bringen darf (vgl dazu zB BSG SozR 3-3300 § 47 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2400 § 41 Nr. 1 S 3 mwN; BSG Beschluss vom 31.3.1998 - B 1 A 1/96 B - Juris RdNr 6; BSG Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 14/04 R - Juris RdNr 19; vgl auch BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 43).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 14/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsicht - Berufsgenossenschaft -

    Sie darf in diesem Zusammenhang eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anstellen, die allerdings im Hinblick auf den angelegten Maßstab von den Gerichten überprüft werden können (BSG vom 31. März 1998 - B 1 A 1/96 B - mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1700/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts -

    Die Kollision der konkurrierenden Spielräume führt vorliegend dazu, dass den Beteiligten kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zuzubilligen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.09.2018 - L 5 KR 4364/17

    Aufsichtsrecht - Zustimmung zum Abschluss, zur Verlängerung oder zur Änderung

    Dementsprechend greifen die Grundsätze der Rspr nicht ein, wonach eine aufsichtsbehördliche Genehmigung als ein Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtsetzung des Sozialversicherungsträgers anzusehen ist, bei deren Ausübung die Behörde je nach dem Gegenstand der Entscheidung in begrenztem Umfang auch Zweckmäßigkeitserwägungen zur Geltung bringen darf (vgl dazu zB BSG SozR 3-3300 § 47 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2400 § 41 Nr. 1 S 3 mwN; BSG Beschluss vom 31.3.1998 - B 1 A 1/96 B - Juris RdNr 6 ; BSG Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 14/04 R - Juris RdNr 19 ; vgl auch BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 43).".
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 4 KR 4301/15

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Zustimmung zu einem

    In einem späteren Beschluss hat das BSG indes Zweifel geäußert, ob der Aufsichtsbehörde (darüber hinaus) ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zuzubilligen sei, denn dann konkurrierten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme Bewertungsspielräume des Versicherungsträgers und solche der Aufsichtsbehörde miteinander (BSG, Beschluss vom 31. März 1998 - B 1 A 1/96 B - juris, Rn. 6).
  • LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15

    Erfolglose Klage auf Zustimmung zu einer Vergütungserhöhung

    Ob der Aufsichtsbehörde darüber hinaus ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zuzubilligen ist, wird eher zu verneinen sein, zumal dann hinsichtlich desselben Gegenstandes, nämlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme, Bewertungsspielräume des Versicherungsträgers und solche der Aufsichtsbehörde miteinander konkurrieren würden (BSG, Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B -, Rn. 6, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 338/11

    Entschädigung - Sozialpartnerempfehlung - Aufsicht

    Bereits bei der allgemeinen Rechtsaufsicht nach § 69 Abs. 2 SGB IV gibt der Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung als Akt staatlicher Mitwirkung an der autonomen Rechtssetzung des Sozialversicherungsträgers der Aufsichtsbehörde grundsätzlich das Recht, eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen und hierbei Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, mit denen unbestimmte Rechtsbegriffe wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in einer bestimmten Weise konkretisiert werden (BSG, Beschluss vom 31. März 1998 - B 1 A 1/96 B, juris Rdnr. 6 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00

    Rechtmäßigkeit einer Auflage des Bundesversicherungsamtes gegenüber einer

    Eine solche Genehmigung ist keine Maßnahme der Rechtsaufsicht im Sinne des § 87 Abs. 1 SGB IV, sondern Ausfluss des Mitwirkungsrechts des Staates, das weiter reicht als eine bloße Rechtskontrolle (BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94; Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B; Urteil vom 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1697/16
    Die Kollision der konkurrierenden Spielräume führt vorliegend dazu, dass den Beteiligten kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zuzubilligen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B - in juris).
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